Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1- Präambel

Artikel 1.1. Bezeichnung des Verkäufers

Das Office de Tourisme et des Congrès de Mulhouse et sa région, Association déclarée dont le siège social est sis 1, avenue Robert Schuman 68100 MULHOUSE, immatrikuliert im Register der Reise- und Aufenthaltsveranstalter unter der Nummer IM 068100022, Identifiant SIREN n°778 939 272.
Telefon: 03 89 35 48 48
E-Mail-Adresse: info@tourisme-mulhouse.com
(Im Folgenden „Fremdenverkehrsamt“)
Berufshaftpflichtversicherung:
GENERALI IARD- 2 RUE PILLET-WILL, 75009 PARIS CEDEX, FRANCE
Finanzielle Garantie: APST- 15 AVENUE CARNOT, 75017 PARIS CEDEX, FRANCE
Nachstehend als „Fremdenverkehrsamt“ bezeichnet

Artikel 1.Gegenstand

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben zum Ziel, die Rechte und Pflichten der Parteien im Rahmen der Vermarktung von touristischen Leistungen durch das Fremdenverkehrsamt festzulegen, die direkt vom Fremdenverkehrsamt oder von Partneranbietern erbracht werden und sich an Personen richten, die Verbraucher oder Nichtprofessionelle im Sinne des Verbrauchergesetzbuchs oder Reisende im Sinne des Tourismusgesetzbuchs und rechtsfähig sind (im Folgenden „der/die Kunde(n)“ genannt).

Artikel 1.3. Definitionen

Kunde: Natürliche Person mit der Eigenschaft eines Verbrauchers oder Nichtprofessionellen im Sinne des Verbrauchergesetzbuches oder eines Reisenden im Sinne des Tourismusgesetzbuches, die mit dem Fremdenverkehrsamt im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Vertrag abschließt.

Leistung: Reisedienstleistung oder touristische Pauschalreise im Sinne von Artikel L. 211-1 des Tourismusgesetzbuches.

Online-Vertrag: Vertrag, der im Rahmen des Kaufs von Leistung(en) auf der Website des Fremdenverkehrsamtes geschlossen wird.

Fernabsatzvertrag: jeder Vertrag, der zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz oder die Erbringung von Dienstleistungen ohne gleichzeitige physische Anwesenheit des Gewerbetreibenden und des Verbrauchers durch ausschließlichen Rückgriff auf eine oder mehrere Fernkommunikationstechniken bis zum Abschluss des Vertrags geschlossen wird, mit Ausnahme der Website des Fremdenverkehrsamts.

Dauerhafter Datenträger: jedes Instrument, das es dem Verbraucher oder Gewerbetreibenden ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen zu speichern, um später für eine dem Zweck der Informationen angemessene Zeit darauf zurückgreifen zu können, und das die identische Reproduktion der gespeicherten Informationen ermöglicht (Artikel L. 121-16 des Verbrauchergesetzbuchs).

Artikel 2- Inhalt und Anwendungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten von Rechts wegen für die folgenden Dienstleistungen: Pauschalreisen, Reisedienstleistungen (die Folgendes umfassen können: touristische Unterkünfte, Besichtigungen, Aktivitäten, Kartenverkauf, Verpflegung, Transport, Unterstützung, Hausmeister, Gepäckaufbewahrung oder jede andere touristische Dienstleistung), Veranstaltungsorganisation, Vermietung von Räumen, Vermietung von Materialien, Animationen und jede andere Dienstleistung, die mit der Organisation von Kongressen zusammenhängt.

Sie gelten für Verkäufe über das Internet oder mittels anderer Vertriebs- und Vermarktungswege.

Jede Bestellung oder jeder sofortige Kauf impliziert die vorbehaltlose Zustimmung zu den vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen, die Vorrang vor allen anderen Bedingungen haben, mit Ausnahme derjenigen, die vom Verkäufer ausdrücklich akzeptiert wurden.

Der Kunde erklärt, dass er die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie vor seinem Sofortkauf oder der Aufgabe seiner Bestellung akzeptiert.

Artikel 3- Vorvertragliche Informationen

Der Kunde bestätigt, dass er vor der Aufgabe seiner Bestellung und/oder dem Abschluss des Vertrags in lesbarer und verständlicher Form über die vorliegenden Allgemeinen und Besonderen Geschäftsbedingungen und alle in Artikel L. 221-5 des Verbraucherschutzgesetzes sowie Artikel R. 211-4 des Tourismusgesetzes aufgeführten Informationen.

Der Kunde bestätigt außerdem, dass er das in Anwendung des Erlasses vom 1. März 2018 „zur Festlegung des Musters des Informationsformulars für den Verkauf von Reisen und Aufenthalten“ erstellte Formular im Anhang zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten hat.

Artikel 4 – Preis

Artikel 4.1. Endgültiger Preis und zusätzliche Gebühren

Der endgültige Preis wird in Euro angegeben, inklusive aller Steuern (inkl. MwSt.). In einigen Fällen können jedoch zusätzliche Gebühren direkt vor Ort beim Anbieter bezahlt werden.

Spezielle Bestimmungen für Gruppenleistungen:

Der Preis beinhaltet nur die bestellten Leistungen. Jede andere Leistung, die nicht in den bestellten Leistungen enthalten ist, muss sofort und direkt beim betreffenden Anbieter bezahlt werden.

Artikel 4.2. Zahlungsmodalitäten

Der Kunde garantiert dem Fremdenverkehrsamt, dass er über die eventuell erforderlichen Genehmigungen verfügt, um die von ihm bei der Bestätigung des Vertrags gewählte Zahlungsart zu verwenden. Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, jede Buchungsverwaltung und jede Leistungserbringung auszusetzen, wenn die offiziell akkreditierten Stellen die Genehmigung zur Zahlung per Kreditkarte verweigern oder wenn eine im Rahmen des Vertrags fällige Summe nicht gezahlt wird.

Das Fremdenverkehrsamt behält sich insbesondere das Recht vor, die Annahme einer Buchung eines Kunden zu verweigern, der eine frühere Buchung ganz oder teilweise nicht beglichen hat oder mit dem ein Zahlungsstreit anhängig ist.

Die vom Kunden geleisteten Zahlungen gelten erst dann als endgültig, wenn das Fremdenverkehrsamt die geschuldeten Beträge tatsächlich einkassiert hat.

Soweit im Vertrag nicht anders angegeben, gilt folgender Zahlungsplan:

  • Anzahlung von 30% bei der Buchung
  • Restbetrag dreißig Tage vor Beginn der Leistung.

Für späte Buchungen (weniger als dreißig Tage vor Beginn der Leistung) wird der gesamte Preis bei der Buchung fällig.

Sonderbestimmungen für Gruppenleistungen:

Die Zahlung des Restbetrags muss spätestens 45 Tage vor Beginn der Leistung erfolgen, sofern im Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist. Wird die Restzahlung nicht innerhalb der angegebenen Frist geleistet, gilt dies als Stornierung seitens der Gruppe. Es gelten die Stornierungsgebühren, die in dem speziellen Stornierungsplan für Gruppenleistungen aufgeführt sind.

Zahlungen per Scheck werden nur akzeptiert, wenn sie mehr als 45 Tage vor dem ersten Tag der Leistungserbringung eingelöst werden können.

Artikel 4.3. Preisanpassung

Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Buchung angegebenen gültigen Preise anzuwenden, vorbehaltlich der Verfügbarkeit zu diesem Zeitpunkt, behält sich jedoch das Recht vor, seine Preise unter den in diesem Artikel festgelegten Bedingungen zu ändern.

Gemäß Artikel L. 211-12 des Tourismusgesetzes kann der Preis nach Bestätigung der Buchung nach oben oder unten geändert werden, um der Entwicklung Rechnung zu tragen:

1° des Preises für die Personenbeförderung, der sich aus den Kosten für Treibstoff oder andere Energiequellen ergibt;

2° der Höhe von Steuern oder Abgaben auf die im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen, die von einem Dritten erhoben werden, der nicht unmittelbar an der Erfüllung des Vertrags beteiligt ist, einschließlich Tourismusabgaben, Landegebühren oder Gebühren für das Ein- und Aussteigen in Häfen und Flughäfen; oder

3° der Wechselkurse im Zusammenhang mit dem Vertrag.

Die etwaige Anwendung eines Preisaufschlags gemäß dem vorstehenden Absatz wird dem Kunden klar und verständlich zusammen mit einer Begründung und einer Berechnung auf einem dauerhaften Datenträger spätestens 20 Tage vor Beginn der Leistungen mitgeteilt.

Umgekehrt hat der Kunde das Recht auf eine Preisminderung, die jeder Senkung der in 1°, 2° und 3° genannten Kosten entspricht, die nach Abschluss des Vertrags und vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts eintritt.

Wenn die Erhöhung 8 % des Gesamtpreises der Pauschalreise oder der Reisedienstleistung übersteigt, kann der Reisende die vorgeschlagene Änderung annehmen oder den Vertrag ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr kündigen und alle bereits geleisteten Zahlungen erstattet bekommen.

Artikel 5 – Online-Buchung von Leistungen

Wenn eine oder mehrere Leistungen online gebucht werden, läuft der Buchungsprozess wie folgt ab:

  • Der Kunde greift auf die Online-Schnittstelle zu und nimmt seine Buchung mit Online-Zahlung vor.
  • Vor der Zahlung und der endgültigen Buchung werden ihm die vorvertraglichen Informationen mitgeteilt, die aus den vorliegenden AGB und gegebenenfalls dem Standardinformationsformular bestehen,
  • Der Kunde bestätigt seine Zahlung und seine Buchung, wobei diese den Vertrag materialisiert, Bestätigung
  • Nach Erhalt der Zahlung nach Erhalt der Anzahlung (oder der Gesamtsumme im Falle einer Buchung unter den in Artikel 4 festgelegten Bedingungen) nimmt das OTC die Buchung beim Hotelier vor und der Kunde erhält seine Buchungsbestätigung.

Artikel 6- Offline-Fernbuchung von Leistungen

Falls eine oder mehrere Leistungen offline im Fernabsatz gebucht werden, ist der Buchungsvorgang wie folgt:

  • Der Kunde stellt per E-Mail oder Telefon eine Buchungsanfrage,
  • Das OTC sendet ihm per E-Mail einen Kostenvoranschlag sowie die vorvertraglichen Informationen wie diese AGB und gegebenenfalls das Musterinformationsformular zu,
  • Nach Erhalt des unterzeichneten Kostenvoranschlags reserviert das OTC die Leistungen und bestätigt dies dem Kunden durch Zusendung eines Vertrags und der AGB.
  • Der Kunde sendet diese unterschrieben und zusammen mit der Anzahlung von 30 % oder dem gesamten Preis zurück, wenn die Frist weniger als 30 Tage beträgt.

Artikel 7- Kein Widerrufsrecht

Artikel L. 221-28 des Verbrauchergesetzbuchs bestimmt, dass das Widerrufsrecht nicht ausgeübt werden kann bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unterbringung, mit Ausnahme von Wohnunterkünften, Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Waren, Autovermietung, Gastronomie oder Freizeitaktivitäten, die an einem bestimmten Tag oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums erbracht werden sollen. Artikel L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes schließt diese Möglichkeit auch für die Beförderung von Personen und Pauschalreisen aus.

Das Fremdenverkehrsamt beruft sich auf dieses fehlende Widerrufsrecht und weist darauf hin, dass für alle Leistungen, die in den Anwendungsbereich von Artikel L. 221-28 oder L. 221-2 des Verbraucherschutzgesetzes fallen.

Der Kunde, der Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender ist, hat kein Widerrufsrecht.

Artikel 8- Änderung des Vertrags

Artikel 8.1. Änderung auf Initiative des Fremdenverkehrsamtes

Das Fremdenverkehrsamt hat die Möglichkeit, die Klauseln des Vertrages nach dessen Abschluss und vor Beginn der touristischen Leistung einseitig zu ändern, und zwar ohne dass der Kunde Einspruch dagegen erheben kann, vorausgesetzt, dass die Änderung geringfügig ist und der Kunde so schnell wie möglich klar, verständlich und deutlich sichtbar auf einem dauerhaften Datenträger darüber informiert wird.

Wenn das Fremdenverkehrsamt gezwungen ist, einseitig eine der Hauptmerkmale des Vertrages im Sinne des Artikels R. 211-4 des Tourismusgesetzes, dass er die mit dem Kunden vereinbarten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann oder dass der Preis um mehr als 8 % steigt, informiert er den Kunden so schnell wie möglich in klarer, verständlicher und auffälliger Weise auf einem dauerhaften Datenträger über Folgendes: über die vorgeschlagenen Änderungen und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Reise oder des Aufenthalts; über die angemessene Frist, innerhalb derer der Kunde dem Fremdenverkehrsamt seine Entscheidung mitteilen muss; über die Folgen, wenn der Reisende innerhalb der gesetzten Frist keine Antwort gibt; gegebenenfalls über die angebotene alternative Leistung sowie deren Preis.

Wenn die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer geringeren Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu niedrigeren Kosten führen, hat der Reisende Anspruch auf eine angemessene Preisminderung. Wird der Vertrag gekündigt und nimmt der Kunde keine Ersatzleistung an, so erstattet das Fremdenverkehrsamt alle von ihm oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen so bald wie möglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach der Kündigung des Vertrages.

Artikel 8.2 Änderungen auf Initiative des Kunden

Jeder Aufenthalt (Pauschalangebote, Reisedienstleistungen (die Folgendes umfassen können: touristische Unterkünfte, Besichtigungen, Aktivitäten, Verpflegung, Transport, Unterstützung, Concierge, Gepäckaufbewahrung oder andere touristische Dienstleistungen), Veranstaltungsorganisation, Vermietung von Räumen, Vermietung von Materialien, Animationen und alle anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Organisation von Kongressen), der durch den Kunden verkürzt oder nicht konsumiert wird, berechtigt nicht zu einer Rückerstattung oder Preisminderung.

Das Office verpflichtet sich gegenüber dem Kunden nur zu den verkauften Leistungen. Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für:

  • jede Leistung, die der Kunde außerhalb der vom Fremdenverkehrsamt in Rechnung gestellten Leistungen abschließt;
  • jede Änderung der Leistungen auf Initiative des Kunden.

Spezielle Bestimmungen für Gruppenleistungen:

Jede Änderung des abgeschlossenen Vertrags bedarf der Genehmigung durch das Fremdenverkehrsamt. Jede genehmigte Änderung hat zur Folge, dass das Fremdenverkehrsamt einen Pauschalbetrag von 15 € pro Fall (Bearbeitungsgebühr) erhebt, neben eventuellen zusätzlichen Kosten, die durch diese Änderung verursacht werden und die dem Kunden vorab mitgeteilt wurden.

Artikel 9- Kündigung des Vertrags

Artikel 9.1. Kündigung des Vertrags durch den Kunden

Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Dienstleistung zu kündigen. Damit dieser Rücktritt gültig ist, muss er dies spätestens 48 Stunden vor Beginn der Leistung per E-Mail oder Brief mitteilen.

Das Fremdenverkehrsamt kann dann vom Kunden die Zahlung einer Rücktrittsgebühr gemäß dem folgenden Zeitplan verlangen:

  • Wenn die Stornierung mehr als dreißig Tage vor dem ersten Tag der Leistungen erfolgt, wird die geleistete Anzahlung nach Abzug der Bearbeitungsgebühr pro Person an den Kunden zurückerstattet.
  • Falls die Stornierung zwischen dreißig und einundzwanzig Tagen vor dem ersten Tag der Leistungen erfolgt, ist ein Betrag in Höhe von 30 % des Gesamtpreises der Leistungen an das Fremdenverkehrsamt zu zahlen.
  • Falls die Stornierung zwischen zwanzig und acht Tagen vor dem ersten Tag der Leistungen erfolgt, ist ein Betrag in Höhe von 50 % des Gesamtpreises der Leistungen an das Fremdenverkehrsamt zu zahlen.
  • Bei einer Stornierung von 7 Tagen bis 2 Tagen vor dem ersten Tag der Dienstleistungen ist ein Betrag in Höhe von 75 % des Gesamtpreises der Dienstleistungen an das Fremdenverkehrsamt zu zahlen.
  • Bei einer Stornierung am Vorabend des ersten Tages der Dienstleistungen oder am ersten Tag der Dienstleistungen ist der gesamte Preis der Dienstleistungen an das Fremdenverkehrsamt zu zahlen.

Spezielle Bestimmungen für Gruppenleistungen:

Als vollständige Stornierung gilt die Stornierung der Leistung für die gesamte Gruppe.

Als Teilstornierung gilt die Stornierung der Teilnahme eines oder mehrerer Mitglieder der Kundengruppe. Die Stornierungskosten werden gemäß dem für Gruppen geltenden Stornierungsplan im Verhältnis zur Anzahl der Personen, die nicht mehr an der Leistung teilnehmen, berechnet.

Die folgenden Stornierungsgebühren werden erhoben:

  • Mehr als 45 Tage vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: pauschale Stornierungsgebühr von 10 € pro Person,
  • Zwischen 45 und 30 Tagen vor dem ersten Tag der Leistungserbringung: 70 % des Gesamtbetrages der Leistung,
  • Bei weniger als 30 Tagen vor dem ersten Tag der Leistungserbringung wird der gesamte Betrag der Leistung fällig.

Diese Auflösungsgebühr wird nicht fällig, wenn der Vertrag aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände gekündigt wird, die am Zielort oder in dessen unmittelbarer Nähe eintreten und erhebliche Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrags haben. In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt eine vollständige Rückerstattung der geleisteten Zahlungen vornehmen, ohne jedoch eine zusätzliche Entschädigung zu leisten.

Artikel 9.2. Kündigung des Vertrags durch das Fremdenverkehrsamt

Das Fremdenverkehrsamt hat die Möglichkeit, den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistung zu kündigen.

In diesem Fall wird das Fremdenverkehrsamt eine vollständige Rückerstattung der vom Kunden gezahlten Beträge abzüglich angemessener Auflösungskosten vornehmen. Diese Rückerstattung erfolgt spätestens innerhalb von vierzehn Tagen nach der Vertragsauflösung.

Der Kunde hat Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung, die dem Betrag entspricht, den das Fremdenverkehrsamt hätte tragen müssen, wenn die Vertragsauflösung durch den Kunden erfolgt wäre, im Rahmen von Artikel 6.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Doch das Fremdenverkehrsamt schuldet keine zusätzliche Entschädigung, wenn die Kündigung des Vertrags in den beiden folgenden Fällen erfolgt:

  1. Die Anzahl der für die Reise oder den Aufenthalt angemeldeten Personen ist geringer als die im Vertrag angegebene Mindestanzahl. In diesem Fall teilt das Fremdenverkehrsamt dem Kunden per E-Mail oder per Post die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mit, spätestens jedoch :
    – zwanzig Tage vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die länger als sechs Tage dauern;
    – sieben Tage vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die zwischen zwei und sechs Tagen dauern;
    – 48 Stunden vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts bei Reisen, die nicht länger als zwei Tage dauern);
  2. Das Fremdenverkehrsamt ist aufgrund außergewöhnlicher und unvermeidbarer Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert. In diesem Fall teilt das Fremdenverkehrsamt dem Reisenden so bald wie möglich vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts per E-Mail oder schriftlich die Kündigung des Vertrags mit.

Artikel 10- Abtretung des Vertrags Artikel

10.1. Möglichkeit des Kunden, seinen Vertrag abzutreten

Der Kunde hat die Möglichkeit, seinen Vertrag an einen Zessionar abzutreten, der die gleichen Voraussetzungen wie er selbst erfüllt, um die Reise oder den Aufenthalt anzutreten, solange dieser Vertrag keine Wirkung entfaltet hat.

Artikel 10.2. Kündigungsfrist für die Abtretung des Vertrags

Der Kunde kann seinen Vertrag nur unter der Bedingung abtreten, dass er das Fremdenverkehrsamt spätestens sieben Tage vor Reisebeginn auf eine Weise, die eine Empfangsbestätigung ermöglicht, über seine Entscheidung informiert. Diese Abtretung unterliegt in keinem Fall einer vorherigen Genehmigung des Veranstalters oder des Vermittlers.

Artikel 10.3. Solidarität des Abtretenden und des Zessionars

Der abtretende Kunde und der Zessionar haften solidarisch für die Zahlung des Restpreises und für eventuelle zusätzliche Kosten, die durch die Abtretung entstehen könnten.

Artikel 11- Gesetzliche Gewährleistung der Konformität

Artikel 11.1. Grundsatz

Das Fremdenverkehrsamt ist der einzige Garant für die Vertragsgemäßheit der Leistungen. Der Kunde, der kein Gewerbetreibender oder Verbraucher ist, hat in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, einen Antrag im Rahmen der gesetzlichen Konformitätsgarantie zu stellen, die in den Artikeln L. 217-11 ff. des Verbraucherschutzgesetzes und den Artikeln 1641 ff. des Zivilgesetzbuches vorgesehen ist.

Diese Garantie deckt Konformitätsmängel oder versteckte Mängel, die auf einen Fehler in der Konzeption oder Ausführung der bestellten Dienstleistungen zurückzuführen sind, unter den Bedingungen und gemäß den Modalitäten, die im Anhang zu diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen festgelegt sind.

Artikel 11.2 Geltendmachung der gesetzlichen Konformitätsgarantie

Der Kunde, der Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender ist, muss dem Fremdenverkehrsamt die Mängel und/oder Konformitätsfehler gemäß Artikel L. 211-16 II des Tourismusgesetzbuches so schnell wie möglich nach Erbringung der Dienstleistungen mitteilen. Diese Mitteilung muss ohne übermäßige Verzögerung seitens des Kunden erfolgen.

Die festgestellten Mängel und/oder Defekte werden unter Berücksichtigung der Bedeutung der Nichtkonformität und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen so schnell wie möglich zur Berichtigung, zum Austausch, zur Preisminderung oder zur Rückerstattung führen.

Schlägt das Amt eine Ersatzleistung oder eine Preisminderung vor, so kann der Reisende die angebotenen alternativen Leistungen nur dann ablehnen, wenn sie mit den vertraglich vereinbarten Leistungen nicht vergleichbar sind oder wenn die gewährte Preisminderung nicht angemessen ist.

Die Garantie des Fremdenverkehrsamtes beschränkt sich auf die Erstattung der vom Kunden, der Verbraucher oder Nichtgewerbetreibender ist, tatsächlich bezahlten Leistungen, und das Fremdenverkehrsamt kann nicht als verantwortlich oder säumig für jede Verzögerung oder Nichterfüllung infolge des Eintritts eines Falles höherer Gewalt angesehen werden.

Die Kostenbegrenzungen gelten nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, deren Begleitpersonen, schwangere Frauen sowie unbegleitete Minderjährige und schließlich für Personen, die eine besondere medizinische Betreuung benötigen.

Artikel 11.3. Kontaktdaten für den Verkäufer

Gemäß Artikel R 211-6, 4° des Tourismusgesetzes kann der Kunde das Fremdenverkehrsamt schnell unter den in Artikel 1.1 aufgeführten Kontaktdaten kontaktieren. „Bezeichnung des Verkäufers“ der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen kontaktieren, um mit diesem effizient zu kommunizieren, um Hilfe zu bitten, wenn der Kunde Schwierigkeiten hat, oder um sich über jede bei der Durchführung der Reise oder des Aufenthalts festgestellte Nichtkonformität zu beschweren.

Artikel 12- Geistiges Eigentum

Alle technischen Dokumente, Produkte, Zeichnungen, Fotografien, die den Käufern übergeben werden, bleiben das ausschließliche Eigentum des Fremdenverkehrsamtes, dem einzigen Inhaber der Rechte des geistigen Eigentums an diesen Dokumenten, und müssen ihm auf Verlangen zurückgegeben werden. Die Käufer Kunden verpflichten sich, diese Dokumente in keiner Weise zu nutzen, die die gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte des Lieferanten verletzen könnte, und verpflichten sich, sie keinem Dritten mitzuteilen.

Artikel 13- Schutz personenbezogener Daten

Artikel 13.1. Gesammelte Daten

Im Rahmen seiner Tätigkeit des Verkaufs von Aufenthalten und touristischen Leistungen setzt der Verkäufer Verarbeitungen von personenbezogenen Daten in Bezug auf Kunden und Begünstigte um und betreibt diese. Zu diesem Zweck sammelt das Fremdenverkehrsamt Ihre folgenden personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Adresse, E-Mail, Mobiltelefonnummer, Geburtsdatum.

Darüber hinaus speichert das Fremdenverkehrsamt im Rahmen der Bezahlung von Leistungen über das Internet finanzielle Daten in Bezug auf das Bankkonto oder die Kreditkarte des Nutzers.

Artikel 13.2. Verfolgter Zweck

Die Erhebung dieser personenbezogenen Daten ist für die Vertragserfüllung unerlässlich und im Falle einer Weigerung, diese Daten mitzuteilen, setzt sich der Kunde Schwierigkeiten bei der Ausführung der Leistung aus, für die das Fremdenverkehrsamt nicht haftbar gemacht werden kann.

Diese personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu dem Zweck erhoben, die Kundenverwaltung des Verkäufers im Rahmen des Vertragsabschlusses und seiner Ausführung auf der Grundlage Ihrer Zustimmung zu gewährleisten. Sie werden nur für die Zwecke verwendet, denen der Kunde zugestimmt hat.

Artikel 13.3. Personen, die zum Zugriff auf die Daten berechtigt sind

Die folgenden Personen sind zum Zugriff auf die innerhalb des Fremdenverkehrsamtes gesammelten Daten berechtigt: die Direktion.

Artikel 13.4. Aufbewahrung der Daten

Diese gesammelten personenbezogenen Daten werden für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist in Bezug auf den Zweck der Verarbeitung, höchstens jedoch für 5 Jahre, aufbewahrt.

Die personenbezogenen Daten in Bezug auf die Kreditkarte des Kunden werden ausschließlich für den Zeitraum aufbewahrt, der für die Durchführung der Transaktion erforderlich ist. Das Fremdenverkehrsamt setzt organisatorische, technische, softwarebasierte und physische Maßnahmen im Bereich der digitalen Sicherheit ein, um personenbezogene Daten vor Veränderung, Zerstörung und unberechtigtem Zugriff zu schützen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass das Internet keine vollständig sichere Umgebung ist, und das Fremdenverkehrsamt kann die Sicherheit der Übertragung oder Speicherung von Informationen über das Internet nicht garantieren.

Das Fremdenverkehrsamt hat die Rechte und Pflichten der Kunden und Begünstigten im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten innerhalb eines Dokuments mit der Bezeichnung Datenschutzrichtlinie oder DSGVO formalisiert, das unter folgender Adresse zugänglich ist: https://www.tourisme-mulhouse.com/mentions-legales/ und auf Anfrage beim Fremdenverkehrsamt.

Artikel 13.5. Rechte des Inhabers der gesammelten Daten

In Anwendung der geltenden Vorschriften über personenbezogene Daten hat jeder Nutzer ein Recht auf Abfrage, Zugang, Änderung, Widerspruch und Berichtigung aus legitimen Gründen in Bezug auf die Sammlung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Sie können verlangen, dass diese Daten berichtigt, ergänzt, geklärt, aktualisiert oder gelöscht werden.

Diese Rechte können ausgeübt werden, indem Sie ein unterschriebenes Schreiben an das Fremdenverkehrsamt richten und Ihrem Antrag eine Kopie Ihres Personalausweises beifügen.

Zu jeder Zeit kann der Kunde eine Beschwerde bei der CNIL gemäß den auf ihrer Website angegebenen Modalitäten einreichen.

Artikel 13.6. Änderung der Internetklausel

Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an dieser Klausel zum Schutz personenbezogener Daten vorzunehmen. Wenn eine Änderung an dieser Klausel zum Schutz personenbezogener Daten vorgenommen wird, verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, die neue Version auf seiner Website zu veröffentlichen, und wird die Nutzer außerdem mindestens 15 Tage vor dem Datum des Inkrafttretens per E-Mail über die Änderung informieren.

Artikel 14- Vertragssprache

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall allein der französische Text maßgeblich.

Artikel 15- Versicherungen

Der Kunde verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung zur Deckung von Schäden, die er verursachen könnte, zu besitzen und auf dem neuesten Stand zu halten. Keine Versicherung ist im Preis der Leistungen enthalten oder wird vom Fremdenverkehrsamt angeboten.

Artikel 16- Minderjährige

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wenn Minderjährige, die nicht von einem Elternteil oder einer anderen bevollmächtigten Person begleitet werden, auf der Grundlage eines Vertrags über touristische Leistungen, die eine Unterkunft einschließen, reisen, muss die für den Minderjährigen verantwortliche Person für den Abschluss des Vertrags Informationen mitteilen, die einen direkten Kontakt mit dem Minderjährigen oder der für den Minderjährigen verantwortlichen Person am Aufenthaltsort des Minderjährigen ermöglichen.

Artikel Tourismus 17- Haftung des Office de Article

Artikel 17.1- Verschuldensunabhängige Haftung

Das Fremdenverkehrsamt haftet verschuldensunabhängig für die im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraglich vereinbarten touristischen Leistungen.

Das Fremdenverkehrsamt kann sich jedoch von seiner Haftung ganz oder teilweise befreien, indem es den Nachweis erbringt, dass der Schaden entweder dem Kunden oder einem Dritten, der an der Erbringung der im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen nicht beteiligt ist, zuzuschreiben ist und unvorhersehbaren oder unvermeidbaren Charakter hat oder auf außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände zurückzuführen ist.

Der Veranstalter sowie der Vermittler haften gemäß Artikel L. 211-16 für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag enthaltenen Reiseleistungen.

Artikel 17.2. – Beschränkung der Haftung des Fremdenverkehrsamtes

Gemäß Artikel L 211-17, IV des Tourismusgesetzbuches ist die Höhe eines etwaigen Schadensersatzes, zu dem das Fremdenverkehrsamt aus welchem Grund auch immer gegenüber dem Kunden verurteilt wird, auf das Dreifache des Gesamtpreises ohne Steuern für die Leistungen beschränkt, mit Ausnahme von Personenschäden und Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

Artikel 18 – Außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände

Alle Ereignisse, die eine Situation schaffen, die sich der Kontrolle des Gewerbetreibenden wie auch des Reisenden entzieht und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle Maßnahmen ergriffen worden wären, und die somit die Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter normalen Bedingungen verhindern, gelten als Gründe für die Befreiung von den Verpflichtungen der Parteien und führen zu deren Aussetzung.

Die Partei, die sich auf die oben genannten Umstände beruft, muss die andere Partei unverzüglich von deren Eintritt sowie von deren Wegfall benachrichtigen.

Die Parteien werden sich zusammensetzen, um die Auswirkungen des Ereignisses zu prüfen und die Bedingungen zu vereinbaren, unter denen die Erfüllung des Vertrags fortgesetzt wird. Dauert der Fall höherer Gewalt länger als drei Monate, können die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von der geschädigten Partei gekündigt werden.

Artikel 19- Hilfe für den Reisenden

Das Fremdenverkehrsamt ist für die ordnungsgemäße Erbringung der im Vertrag vorgesehenen Leistungen verantwortlich. Wenn der Kunde in diesem Rahmen auf Schwierigkeiten stößt, wird das Fremdenverkehrsamt so schnell wie möglich eine den Umständen des Falles angemessene Hilfe leisten.

Artikel 20- Zugänglichkeit

Trotz aller Bemühungen sind einige Leistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nicht zugänglich.

Artikel 21- Streitbeilegung

Artikel 21.1. Anwendbares Recht

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen der Anwendung des französischen Rechts, unter Ausschluss der Bestimmungen des Wiener Übereinkommens. Dies gilt sowohl für die materiellen als auch für die formellen Regeln. Im Falle eines Rechtsstreits oder einer Beschwerde wendet sich der Kunde vorrangig an das Fremdenverkehrsamt, um eine gütliche Einigung zu erzielen.

Artikel 21.2. Mediation

Der Kunde kann im Streitfall eine konventionelle Mediation, insbesondere bei der Kommission für Verbrauchermediation oder bei den bestehenden sektoralen Mediationsinstanzen, oder jede alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten (z. B. Schlichtung) in Anspruch nehmen.

Der Kunde kann sich somit an den Mediator für Tourismus und Reisen unter BP 80 303- 75 823 Paris Cedex 17 oder unter www.mtv.travel wenden, falls eine an das Fremdenverkehrsamt gerichtete Beschwerde zwei Monate lang unbeantwortet geblieben ist.

Artikel 21.3. Online-Verkauf

Falls die Dienstleistung vom Kunden online gekauft wurde, wird der Kunde darüber informiert, dass er gemäß Artikel 14.1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 die Möglichkeit hat, auf der folgenden Website eine Beschwerde einzureichen und eine Streitbeilegungsstelle auszuwählen:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/index.cfm ?event=main.home.show&lng=DE

Artikel 21.4. Zuständige Gerichtsbarkeit

Alle Streitigkeiten, zu denen die in Anwendung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Kauf- und Verkaufsgeschäfte Anlass geben könnten, die sowohl ihre Gültigkeit, ihre Auslegung, ihre Ausführung, ihre Beendigung, ihre Folgen und ihre Nachwirkungen betreffen und die nicht gütlich zwischen dem Verkäufer und dem Kunden gelöst werden konnten, werden den zuständigen Gerichten unter den Bedingungen des allgemeinen Rechts vorgelegt.

Artikel 21.5. Nichtverzicht

Die Tatsache, dass eine der Parteien sich nicht auf einen Verstoß der anderen Partei gegen eine der in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Verpflichtungen beruft, kann für die Zukunft nicht als Verzicht auf die betreffende Verpflichtung ausgelegt werden.

Artikel 21.6. Beweis

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass die in den Informationssystemen des Amtes enthaltenen Daten Beweiskraft in Bezug auf Bestellungen, Anfragen und jedes andere Element im Zusammenhang mit der Nutzung der Website haben. Sie können insbesondere vor Gericht als Beweismittel in gleicher Weise wie jedes schriftliche Dokument rechtsgültig vorgelegt werden.

Sonderbedingungen für den Verkauf von Produkten aus dem Shop des Fremdenverkehrsamtes

Artikel 22: Bestellung

Artikel 22.1. Wirksamkeit der Bestellung

– Die Schritte bei Bestellungen über das Internet

Um eine Bestellung aufzugeben, klickt der Kunde, nachdem er seinen virtuellen Warenkorb mit den ausgewählten Produkten und den gewünschten Mengen gefüllt hat, anschließend auf die Schaltfläche „Bestellen“ und gibt die Informationen zur Lieferung und zur Zahlungsweise an.

Vor dem Klicken auf die Schaltfläche „Bestellung bestätigen“ hat der Kunde die Möglichkeit, die Einzelheiten seiner Bestellung und den Gesamtpreis zu überprüfen und zu den vorherigen Seiten zurückzukehren, um eventuelle Fehler zu korrigieren oder seine Bestellung gegebenenfalls zu ändern.

Die Bestätigung der Bestellung führt zur Annahme der AGB und bildet den Vertrag, durch das Verfahren des Doppelklicks auf den Vermerk „Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiere sie“.

Eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung und ihrer Zahlung bestätigt, wird vom Fremdenverkehrsamt so schnell wie möglich versandt.

– Bestellungen, die nicht über das Internet aufgegeben werden

Wenn die Bestellung am Schalter oder per Post aufgegeben wird, kommt der Kaufvertrag nach Annahme der Bestellung durch das Fremdenverkehrsamt zustande.

Wenn die Bestellung per Post aufgegeben wird, kommt der Vertrag zum Zeitpunkt des Eingangs des unterzeichneten Kostenvoranschlags, gegebenenfalls zusammen mit der darin vorgesehenen Anzahlung, beim Fremdenverkehrsamt zustande.

Artikel 22.1. Änderung der Bestellung

Jede Änderung der Bestellung durch den Kunden nach Bestätigung seiner Bestellung unterliegt der Annahme durch das Fremdenverkehrsamt. Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, an dem bestellten Produkt Änderungen vorzunehmen, die mit der technischen Entwicklung unter den in Artikel R. 132-2-1, V des Verbraucherschutzgesetzes vorgesehenen Bedingungen verbunden sind.

Artikel 22.2. Validierung der Bestellung

Das Fremdenverkehrsamt behält sich das Recht vor, jede Bestellung aus legitimen Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Mengen der bestellten Produkte für Käufer, die Verbraucher sind, ungewöhnlich hoch sind.

Artikel 22.3. Nichtverfügbarkeit der bestellten Produkte

Wenn die bestellten Produkte nicht verfügbar sind, informiert das Fremdenverkehrsamt den Kunden unverzüglich darüber und kann ihm ein Produkt von gleicher Qualität und zu einem gleichwertigen Preis anbieten. Im Falle einer Nichtübereinstimmung wird dem Kunden der Betrag spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zahlung der gezahlten Beträge zurückerstattet.

Artikel 23: Lieferung Artikel

23.1. Lieferfristen

Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, gemäß der auf der Website für jedes Produkt angegebenen Lieferfrist, die Produkte innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu liefern.

Artikel 23.2. Lieferverzug

Ein Lieferverzug, der sieben Tage überschreitet und nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, kann zur Auflösung des Verkaufs durch den Verbraucher führen, der innerhalb einer Frist von sechzig Werktagen ab dem angegebenen Lieferdatum per Einschreiben mit Rückschein von seiner Bestellung zurücktritt, gegebenenfalls die Produkte zurücksendet, wenn sie geliefert wurden, und vom Fremdenverkehrsamt spätestens innerhalb einer Frist von dreißig Tagen die Erstattung seiner Zahlung erhält, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung.

Artikel 23.3 Liefermodalitäten

Die Produkte werden an die vom Verbraucher auf dem Bestellschein angegebene Adresse geliefert.

Jede Beschwerde über eine fehlerhafte Lieferung muss vom Verbraucher gegenüber dem Fremdenverkehrsamt am selben Tag der Lieferung oder spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung geltend gemacht werden.

Die Lieferung erfolgt per Bereitstellungsanzeige.

Bei Lieferung per Post muss ein Lieferschein vom Verbraucher unterzeichnet werden, der bei Erhalt die Konformität und den Verpackungszustand des Produkts überprüfen muss.

Im Falle einer Beschädigung oder eines teilweisen Verlusts des Produkts muss der Verbraucher bei Erhalt unbedingt Vorbehalte auf dem Lieferschein anmelden, von dem ein Doppel an das Fremdenverkehrsamt gesandt wird, und innerhalb von drei Tagen nach diesem Erhalt diese Vorbehalte dem Spediteur per Einschreiben mit Rückschein gemäß Artikel L. 133-3 des Handelsgesetzbuchs mitteilen.

Artikel 23.4. Produktkonformität

Wenn das Produkt nicht mit der Bestellung übereinstimmt, muss der Verbraucher eine Beschwerde an das Fremdenverkehrsamt richten, um den Austausch des Produkts oder eventuell die Auflösung des Verkaufs zu erreichen.

Artikel 23.5. Nichtverfügbarkeit von Produkten

Im Falle der Nichtverfügbarkeit von Produkten bei der Lieferung kann das Fremdenverkehrsamt unter den in Artikel 6-4 der AGB vorgesehenen Bedingungen ein Produkt anbieten, das in Qualität und Preis gleichwertig ist.

Artikel 23.6. Nichtlieferung

Die vollständige Nichtlieferung führt von Rechts wegen zur Auflösung des Kaufvertrags.

Artikel 24: Garantien

Artikel 24.1. Gesetzliche Garantien

Alle vom Fremdenverkehrsamt gelieferten Produkte unterliegen der gesetzlichen Konformitätsgarantie gemäß den Artikeln L. 217-4 bis L. 217-12 des Verbraucherschutzgesetzes und der gesetzlichen Garantie für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 bis 1648 und 2232 des Zivilgesetzbuches.

Im Rahmen dieser Garantien verpflichtet sich das Fremdenverkehrsamt, nach Wahl des Kunden, ihm die defekten oder nicht seiner Bestellung entsprechenden Produkte zu erstatten oder umzutauschen.

Das Fremdenverkehrsamt bleibt gemäß Artikel L. 217-15 des Verbraucherschutzgesetzes für Konformitätsmängel und versteckte Mängel des Produkts verantwortlich.

Die im Rahmen der Garantien geltend gemachten Ansprüche müssen per E-Mail an das Fremdenverkehrsamt unter der am Anfang dieser Bedingungen genannten Adresse gerichtet werden.

Die unter die Garantien fallenden Produkte müssen neu, vollständig und in ihrem Originalzustand und ihrer Originalverpackung nach Erhalt und Bestätigung der Reklamation durch den Kundendienst zurückgegeben werden.

Dem Verbraucher werden die Postgebühren für die Rücksendung spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach Eingang des Produkts beim Fremdenverkehrsamt erstattet.

Artikel 24.2. Klauseln über Garantien

Klauseln zur Befreiung oder Einschränkung der den Verbrauchern im Rahmen der gesetzlichen Garantien gewährten Rechte, die als ungeschrieben gelten, wenn sie vor jeder Reklamation seinerseits abgeschlossen werden, sind gültig, wenn sie nach einer Reklamation gemäß Artikel L. 211-17 des Verbrauchergesetzbuches abgeschlossen werden.

Artikel 24.3. Auf Garantien anwendbares Recht

Das auf den Vertrag anwendbare französische Recht darf nicht dazu führen, dass dem in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Verbraucher die Bestimmungen über Garantien vorenthalten werden, die ihm sein nationales Recht gemäß der Richtlinie Nr. 99/44/EG vom 25. Mai 1999 über den Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter gewährt.

Artikel 25: Sicherheitsmängel

Im Falle eines Schadens, der durch einen Sicherheitsmangel des Produkts verursacht wurde, muss der Verbraucher die Haftung des Herstellers suchen, der anhand der auf der Produktverpackung angegebenen Informationen identifizierbar ist.

Artikel 26: Widerruf

Wenn die Bestellung im Fernabsatz erfolgt, verfügt der Verbraucher ab dem Erhalt der Produkte über eine Widerrufsfrist von vierzehn vollen Tagen, um die gelieferten Produkte ohne Angabe von Gründen oder Zahlung einer Vertragsstrafe an die in Artikel 1 der AGB genannte Adresse zurückzusenden. Die Kosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Verbrauchers.

Der Kunde kann sein Widerrufsrecht ausüben, indem er das zu diesem Zweck ausgehändigte Formular an die Adresse des Fremdenverkehrsamtes sendet.

Das Fremdenverkehrsamt verpflichtet sich, dem Verbraucher spätestens innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tag, an dem das Widerrufsrecht ausgeübt wurde, den Kaufpreis zu erstatten, sofern die zurückgesandten Produkte in ihrer Originalverpackung, vollständig, in einwandfreiem Zustand und mit dem Original der Kaufrechnung zurückgeschickt werden.

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